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2025

Digitale Barrierefreiheit bei epilot

Digitale Barrierefreiheit bei epilot
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Inhaltsverzeichnis

Einleitung: Warum digitale Barrierefreiheit jetzt entscheidend ist

Digitale Barrierefreiheit ist weit mehr als eine technische Anforderung – sie ist ein gesellschaftliches Versprechen. Sie stellt sicher, dass digitale Angebote für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von individuellen Einschränkungen, etwa körperlicher, sensorischer oder kognitiver Art.

Mit dem am 28. Juni 2025 in Kraft tretenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird diese Anforderung erstmals für Unternehmen ab einer gewissen Größe, die Produkte/Services für Endkunden anbieten, zur gesetzlichen Pflicht. Das Gesetz basiert auf dem European Accessibility Act (EAA) und bringt eine klare Zielsetzung mit sich: die gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben, insbesondere im Hinblick auf essenzielle Produkte und Dienstleistungen.

Das BFSG verpflichtet unter anderem Anbieter von Versorgungsdienstleistungen (Energieversorger und Netzbetreiber), E-Commerce-Portalen, Bankdienstleistungen und Telekommunikationsprodukten, digitale Barrierefreiheit systematisch umzusetzen. Dabei orientiert sich der Gesetzgeber an internationalen Standards wie der EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), die klare Kriterien für wahrnehmbare, bedienbare, verständliche und robuste digitale Inhalte definieren. Je nachdem, ob sie grundsätzlich dazu verpflichtet sind oder wenn sie online ihre Tarife und Produkte bzw. Services/Antragstellung anbieten.

Neben der rechtlichen Perspektive bringt das Gesetz auch wirtschaftliche Chancen mit sich. Unternehmen, die frühzeitig auf Barrierefreiheit setzen, sichern sich nicht nur regulatorische Konformität, sondern erschließen zugleich neue Zielgruppen, stärken ihr Markenimage und investieren in nachhaltige, zukunftssichere Lösungen.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit konkret?

Im Kern geht es bei digitaler Barrierefreiheit darum, digitale Informationen und Services so bereitzustellen, dass sie ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis nutzbar sind – eine Formulierung, die auch im §3 BFSG verankert ist. Dies bedeutet, dass Webseiten, Apps, Plattformen und digitale Dokumente mit assistiven Technologien wie Screenreadern kompatibel sein müssen. Ebenso müssen Inhalte strukturiert, verständlich und unabhängig von einer spezifischen Eingabemethode zugänglich sein – sei es über Maus, Tastatur, Spracheingabe oder Touch.

Barrierefreiheit ist jedoch kein Sonderweg für bestimmte Nutzergruppen. Vielmehr profitieren alle davon: Ältere Menschen, Nutzer mit temporären Einschränkungen (z. B. durch Unfälle), Menschen mit geringerer Technikaffinität oder schlicht mit schlechten Internetverbindungen. Barrierefreiheit ist also eine Frage von Qualität, Inklusion und digitaler Teilhabe in einer zunehmend vielfältigen Gesellschaft.

epilot und digitale Barrierefreiheit: Anspruch und Umsetzung

epilot versteht Barrierefreiheit nicht nur als gesetzliche Anforderung, sondern als zentrales Prinzip einer zukunftsfähigen Plattformstrategie. Als Anbieter einer cloudbasierten SaaS-Lösung für die Energiebranche, mit Schwerpunkt auf Energieversorger, Netzbetreiber und Anbieter für erneuerbare Energielösungen, hat epilot das Ziel, digitale Energieprozesse für alle Beteiligten zugänglich zu machen. Dabei steht im Fokus, dass Barrierefreiheit bereits in frühen Entwicklungsphasen berücksichtigt wird: Von der Konzeption des Nutzererlebnisses über das Oberflächen-Design bis hin zu Implementierung, Testing und Wartung.

Die technische Umsetzung bei epilot orientiert sich an den Kriterien der WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA. Diese beinhalten unter anderem die Anforderung an ausreichende Farbkontraste, die Tastaturbedienbarkeit sämtlicher interaktiver Elemente sowie eine klare, hierarchisch strukturierte Navigation. Inhalte wie Benachrichtigungen und Formulare werden so gestaltet, dass sie auch von Nutzer:innen mit kognitiven Einschränkungen problemlos verstanden werden können. Dies betrifft ebenfalls sämtliche Texte auf der Plattform, die so formuliert werden, dass sie mit den Vorgaben zur einfachen Sprache vereinbar sind.

Wichtig ist dabei:

Die Verantwortung für die Barrierefreiheit der epilot Plattform selbst, das Kundenportal und die Journeys selbst liegt bei epilot, während die barrierefreie Gestaltung kundenseitig erstellter Inhalte wie Dokumente bzw. Dokumentenvorlagen bei den jeweiligen Kundenunternehmen liegt.

Um diese zu unterstützen, stellt epilot entsprechende technische Leitfäden, Konfigurationsempfehlungen und Schulungsmaterialien zur Verfügung.

Qualitätssicherung und kontinuierliche Verbesserung

Um die Barrierefreiheit nicht nur auf dem Papier, sondern im praktischen Betrieb sicherzustellen, setzt epilot auf einen mehrstufigen Prüfprozess. Dazu gehören automatisierte, sowie manuelle Tests, welche nicht nur in der Entwicklungsphase, sondern auch im laufenden Betrieb durchgeführt werden, um Veränderungen und neue Features kontinuierlich auf Barrierefreiheit hin zu evaluieren. Ergänzend dazu führt epilot barrierefreiheitsorientierte Usability-Tests in Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Partnerorganisation durch. In diesen Tests prüfen Menschen mit konkreten Barrierefreiheitsanforderungen die kundenorientierten Produktbestandteile unter realen Nutzungsbedingungen. Ziel ist es, potenzielle Barrieren frühzeitig zu identifizieren und praxisnah zu beheben. Darüber hinaus plant epilot einen unabhängigen Barrierefreiheit-Audit, der sich an den Vorgaben der BITV 2.0 sowie der Norm EN 301 549 orientiert.

Konkrete Lösungen: Barrierefreiheit in der Praxis

Barrierefreiheit bei epilot zeigt sich nicht nur in der Theorie, sondern in konkreten Funktionalitäten, die täglich im Einsatz sind. Das epilot Kundenportal und die epilot Journeys, sind so gestaltet, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen problemlos genutzt werden können.

Besonders bei Energieversorgern, Netzbetreibern und Anbietern von erneuerbare Energielösungen, deren Kundenspektrum vielfältig ist, leistet Barrierefreiheit einen entscheidenden Beitrag zur Servicequalität und zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Gleichzeitig stärkt sie das Vertrauen von Endkundinnen und -kunden – gerade in sensiblen Bereichen wie Tarifwechsel, Netzanschluss oder Energiedienstleistungen.

Ausblick: Barrierefreiheit als Teil der digitalen Energiewende

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess – technologisch, rechtlich und gesellschaftlich. epilot plant daher, seine Plattform auch in Zukunft systematisch weiterzuentwickeln.

Gleichzeitig wächst mit dem Inkrafttreten des BFSG auch das Bewusstsein bei Energieversorgern und Netzbetreibern, dass Barrierefreiheit nicht nur eine gesetzliche Pflicht ist, sondern ein strategischer Erfolgsfaktor. In einem Markt, in dem digitale Kundenerlebnisse zunehmend entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit sind, wird Barrierefreiheit zum Schlüssel für Vertrauen, Transparenz und nachhaltige Kundenbindung.

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