Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (epilot GmbH) sind bemüht, die digitale Anwendung in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)
Diese Erklärung gilt für das epilot Software-as-a-Service Kundenportal sowie Journeys.
Nicht umfasst sind Inhalte, die von unseren Kund*innen selbst erstellt oder konfiguriert wurden, wie beispielsweise Texte, Bilder oder individuelle Designanpassung.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter: support@epilot.cloud
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unser Service ist teilweise mit den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachfolgend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Alle Kundenportale und Journeys, die mit der vorherigen Version des Services erstellt wurden, sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.
Wir arbeiten aktiv an der Migration aller Kundenportale und Journey auf die neue Version des Service, um die Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen.
Evaluationsmethode:
- Regelmäßige Selbstevaluierung anhand der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2 (Konformitätsstufe AA)“ durch die umsetzenden Teams
- Externer Quick-Test (WCAG 2.2 AA, Prüfer David Job). Durchgeführt: 26.05.2025 bis 03.06.2025
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit:
Um die Barrierefreiheit unserer Portale sicherzustellen, haben wir folgende Maßnahmen ergriffen:
- Durchführung von regelmäßigen Selbstevaluierungen zur Identifizierung und Behebung von Barrieren.
- Aktualisierung unserer Portale, um den WCAG 2.2 Level AA Standards zu entsprechen.
- Refactoring aller Legacy-Portale auf neues barrierefreies Kundenportal
- Einbeziehung von Nutzerfeedback, um sicherzustellen, dass unsere Dienste den unterschiedlichen Bedürfnissen aller Nutzer gerecht werden
Prüfung der Barrierefreiheit
Die Barrierefreiheit unserer Portale wird durch folgende Maßnahmen überprüft:
- Automatisierte Tools (z. B. Axe, Lighthouse)
- Manuelle Tests, einschließlich Usability-Tests mit unterstützenden Technologien.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unseres digitalen Services benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstellt am: 16.01.2025.
Die aktuelle Fassung der Erklärung basiert auf einem externen Quick-Test, durchgeführt am 26.05.2025 bis 03.06.2025.
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 25.06.2025.